Ein Jahrhundert der Wahlreformgesetze bis zum allgemeinen Wahlrecht für alle (1830-1930)
Das allgemeine Wahlrecht wurde in der konstitutionellen parlamentarischen Monarchie des Vereinigten Königreichs trotz mehrerer Wahlreformgesetze 1832, 1867 und 1884/85 noch nicht im 19. Jahrhundert verwirklicht. Die anschließende Ausweitung des Wahlrechts stärkte aber allmählich das vom Volk gewählte Unterhaus zunehmend gegenüber der Krone und dem Oberhaus. Dieser Prozess beruhte auf der tief verwurzelten parlamentarischen Tradition seit der Magna Carta (1215) und der in der Bill of Rights (1689) enthaltenen Redefreiheit des Parlaments. Aus mehreren Kompetenzkonflikten zwischen Unter- und Oberhaus entwickelte sich seit dem späten 19. Jahrhundert das heute noch bestehende System des Zweikammerparlaments. Das allgemeine Wahlrecht wurde in Großbritannien in Folge des Ersten Weltkriegs erst 1918 für jedermann und 1928 für alle Frauen eingeführt.
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