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Zum Umgang mit der eigenen NS-Vergangenheit: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Dienstag, 12. Mai 2015

Hintergrundgespräch mit

Prof. Dr. Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Prof. Dr. Christoph Safferling (Universität Marburg), Leiter der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

und Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Bis zum heutigen Tag haben sich nicht alle Ministerien und Behörden des Bundes der eigenen Geschichte gestellt. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde dagegen der Prozess der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit bewusst eingeleitet. Am 11. Januar 2012 ist eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zu diesem Zweck eingesetzt worden. Der Projektname „Rosenburg“ geht auf den ersten Amtssitz des Bundesjustizministeriums in Bonn zurück.

Die Unabhängige Kommission untersucht die personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten des nationalsozialistischen Deutschlands im Regierungshandeln des Bundesjustizministeriums in der Nachkriegszeit der 1950er und 1960er Jahre. Damit einher geht die Frage nach den personellen Kontinuitäten im Ministerium, d.h. welche und wie viele belastete Mitarbeiter in der Anfangszeit des Hauses an welchen Stellen tätig waren. Darüber hinaus wird geprüft, ob und, wenn ja, wie sich hieraus auch sachliche Kontinuitäten ergaben, also beispielsweise warum nationalsozialistische Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Nachkriegszeit fortwirken konnte und nicht aufgehoben wurde, wie sich das Ministerium zu der Verfolgung von NS-Tätern verhalten hat und aus welchen Gründen Maßnahmen – etwa zur Entschädigung von Opfern des NS-Unrechts – nicht ergriffen wurden.

Information und Austausch über den Umgang des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit seiner NS-Vergangenheit ist das Ziel des Hintergrundgesprächs, zu dem Mitglieder von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. herzlich eingeladen sind.

Anmeldung: Der Teilnehmerkreis ist auf 25 Personen begrenzt. Bitte melden Sie sich bei der Geschäftsstelle von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. (info@gegen-vergessen.de; 030 / 2639783) für diese Veranstaltung an

Aktuell finden sich auch Hinweise zu diesem Thema in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zu den Plänen der Bundesregierung für die NS-Aufarbeitung der Bundesressorts“ der Abgeordneten Renate Künast und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 18/3909 vom 05.03.2015; dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804238.pdf