Unsere Spendenrichtlinie

GEGEN VERGESSEN – FÜR DEMOKRATIE e.V. freut sich über Spenden von Personen und Organisationen. 

Unsere Grundannahme ist, dass jeder Mensch und jede Organisation, der bzw. die für die Arbeit von GEGEN VERGESSEN – FÜR DEMOKRATIE e.V. spendet, die satzungsgemäßen Ziele des Vereins unterstützt und damit eine Demokratie auf der Basis der Normen und Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und eine Erinnerungskultur in Vielfalt fördern möchte. 

Die satzungsgemäßen Ziele des Vereins sind:

a) die Aufarbeitung und Bewahrung des Vermächtnisses des Widerstands gegen die Nazi-Diktatur, zur Aufklärung über den Ursprung des Nationalsozialismus und des Faschismus und ihrer Strukturen sowie zur Darstellung der Opposition, des Widerstandes, der Verfolgung und des Exils der Gegner des NS-Regimes,

b) die Darstellung der Opposition, des Widerstandes und der Verfolgung im kommunistischen System durch Aufklärung über die Entwicklung des Kommunismus,

c) die Auseinandersetzung mit Feindbildern, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und anderer Formen des politischen Extremismus zur Förderung demokratischer Gesinnung.

GEGEN VERGESSEN – FÜR DEMOKRATIE e.V. nimmt nur Spenden von Personen und Organisationen an, die von ihrem Verhalten oder ihren öffentlichen Äußerungen nicht im Widerspruch zu den satzungsgemäßen Zwecken des Vereines und den Normen und Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. 

GEGEN VERGESSEN – FÜR DEMOKRATIE e.V. nimmt insbesondere keine Spenden von extremistischen Parteien, Organisationen und ihren Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern an. Ebenso werden Spenden von Menschen abgelehnt, die in ihren Verhalten oder öffentlichen Äußerungen den Normen und Werten des Grundgesetzes klar widersprechen. 

Da wir aufgrund beschränkter Verwaltungsressouren nicht in der Lage sind, jede Spende zu prüfen, werden nur Spenden ab 1.000 € auf Ihre Herkunft geprüft.  

GEGEN VERGESSEN – FÜR DEMOKRATIE e.V. hat sich entschieden, alle anderen Spenden anzunehmen und für die demokratiestärkende Arbeit des Vereins einzusetzen. Das kompensiert möglicherweise im Einzelfall nicht die unseren satzungsgemäßen Zielen entgegenstehende Haltung des Spenders / der Spenderin, trägt aber dazu bei, unsere Gesellschaft demokratischer und vielfältiger im Sinne des Grundgesetzes zu gestalten.