Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (bekannt als Erbgesundheitsgesetz), das am 14. Juli 1933 erlassen wurde, war das erste Rassegesetz der Nationalsozialisten. Auf seiner Grundlage wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen, die an einer körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur im Verdacht einer solchen standen, zwangsweise sterilisiert. Allein ein Verdacht genügte, um die Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Am 1. September 1939 ordnete Adolf Hitler durch einen persönlichen Erlass den Beginn der bereits geplanten „Euthana-sie“ an. In den „Euthanasie“-Gasmordanstalten und anderen Heil- und Pflegeanstalten wurden etwa 300.000 Menschen durch Gas, Medikamente oder gezieltem Verhungernlassen ermordet.
Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. setzt sich dafür ein, dass den in der öffentlichen Debatte über den Nationalsozialismus nicht ausreichend gewürdigten Opfern von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation mehr Beachtung zuteilwird. In dieser Hinsicht engagiert sich vor allem die Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ), die bei Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. den Status einer Facharbeitsgruppe inne hat. Über die E-mail-Adresse bez(at)ag-bez.de ist die ehemalige Geschäftsführerin des BEZ, Frau Hamm, weiterhin für Fragen oder die Unterstützung bei einem Entschädigungsantrag für Betroffene erreichbar
Auch die Regionale Arbeitsgruppe Hohenlohe-Franken hat damit begonnen, zu den Opfern der „Euthanasie“ in ihrer Region zu recherchieren. Das Projekt ist auf einen längeren Zeitraum ausgelegt, da die entsprechenden Recherchen sehr zeitaufwändig sind. So haben die Beteiligten beispielsweise im Oktober 2022 ein Seminar in der Gedenkstätte Grafeneck absolviert und konnten im dortigen Archiv recherchieren. Ziel des Projektes ist die Erstellung einer Opferkartei im Kreisarchiv, die Veröffentlichung von Publikationen sowie eine Ausstellung mit entsprechendem Rahmenprogramm.