Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (bekannt als Erbgesundheitsgesetz), das am 14. Juli 1933 erlassen wurde, war das erste Rassegesetz der Nationalsozialisten. Auf seiner Grundlage wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen, die an einer körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur im Verdacht einer solchen standen, zwangsweise sterilisiert. Allein ein Verdacht genügte, um die Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Am 1. September 1939 ordnete Adolf Hitler durch einen persönlichen Erlass den Beginn der bereits geplanten „Euthana-sie“ an. In den „Euthanasie“-Gasmordanstalten und anderen Heil- und Pflegeanstalten wurden etwa 300.000 Menschen durch Gas, Medikamente oder gezieltem Verhungernlassen ermordet. Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. setzt sich für diese in der öffentlichen Debatte nicht ausreichend gewürdigten Opfer des Nationalsozialismus ein.
Der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (BEZ) hat zum 31. Dezember 2009 die Löschung aus dem Vereinsregister beantragt und seine Büroräume aufgegeben. Der BEZ besteht in einer Auflösungsphase bis zum 31. Dezember 2012 als Arbeitsgemeinschaft weiter und verfügt auch über eine Internetseite www.ag-bez.de. Über die E-mail-Adresse bez(at)ag-bez.de ist die ehemalige Geschäftsführerin des BEZ, Frau Hamm, weiter erreichbar, Anrufe und Post für den BEZ nimmt die Geschäftsstelle von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. entgegen. Frau Hamm bearbeitet noch laufende Projekte des BEZ, wie z.B. eine Dokumentation von Zeitzeugeninterviews, weiter. Langfristig soll der BEZ laut Vorstandsbeschluss in die Vereinigung Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. übergehen.
Im Bundesentschädigungsgesetz waren die „Euthanasie“-Opfer und Zwangssterilisierten nicht in die Gruppe der rassisch Verfolgten eingereiht wurden. Hans-Jochen Vogel hat in einem über mehrere Jahre dauernden Briefwechsel mit den Fraktionen auf diesen heute kaum mehr nachzuvollziehenden Umstand hingewiesen. Erst 2007 erklärte der Bundestag, unter anderem auf Initiative von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V., das Erbgesundheitsgesetz zu einem typischen NS-Unrechtsgesetz. Auswirkungen auf die Entschädigungsregelung für die „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten hatte diese Erklärung zunächst nicht.
Am 27. Januar 2011 fasste der Deutsche Bundestag eine Entschließung, nach der Opfer von Zwangsterilisation und „Euthanasie“ im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien) auch in den Entschädi-gungsleistungen anderen Opfern des Nationalsozialismus gleichgestellt werden sollen. Nunmehr erhalten auch die rund 5.000 noch lebenden Zwangssterilisierten laufendende monatliche Leistungen in Höhe von 291 Euro. Von diesen Zahlungen können auch Personen, die durch einen glücklichen Zufall die „Euthanasie“-Tötungsanstalten überlebt haben profitieren. Allerdings sind hier nur einzelne wenige Überlebende bekannt. Keine laufenden Leistungen erhalten dagegen die Kinder der Ermordeten.
Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. unterstützt die Bemühungen, einen „Erinnerungs- und Informationsort Aktion T 4“ zu errichten.