Einige Anmerkungen zum Verhältnis von Grund- und Menschenrechten

von Mareike Preisner

Menschenrechte, Grundrechte diese Begriffe sind, vor allem in den letzten Jahren zu viel verwendeten Schlagworten geworden. Mit der Verletzung von Menschenrechten werden wirtschaftliche Sanktionen und militärische Eingriffe gerechtfertigt. Für die Sanktionierung von Menschen- und Grundrechten stehen zunehmend auch gerichtliche Maßnahmen zur Verfügung.

Was aber – dies ist die Ausgangsfrage, der anlässlich des Tages der Menschenrechte nachgegangen werden soll – verbirgt sich hinter dem Begriff der „Menschenrechte“, was unterscheidet die Menschenrechte von den „Grundrechten“. Was ist der Inhalt dieser Rechte? Wer ist Berechtigter, wer Verpflichteter dieser Garantien? Und: Brauchen wir diese Rechte überhaupt?

Der Vortrag, den Sie Initiates file downloadhier in der Fassung, in der er am 10. Dezember 2010 gehalten wurde, abgedruckt finden, zeichnet die grundsätzliche Bedeutung der Grund- und Menschenrechte nach. Hierzu wird ein Bogen gespannt, der die historische Entwicklung und Ausdifferenzierung der Grund- und Menschenrechte offenlegt und so die gegenwärtige Verknüpfung beider Kategorien aufzeigt. Dabei wird offensichtlich: Effektiver Schutz der individuellen Menschenrechte bedarf eines effektiven Grundrechtsschutzes und damit eines Schutzes durch einen staatlichen Souverän, der sich zu diesen Rechten bekennt.

Die noch immer nicht erfolgte weltweite Durchsetzung der unteilbaren Menschenrechte bedarf auch noch heute des gemeinsamen Bekenntnisses zu den unveräußerlichen Menschenrechten, die ihre Wurzel in der Würde jedes menschlichen Individuums haben.