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Zwangsarbeit im Nationalsozialismus. Ein Thema über 1945 hinaus

Dienstag, 7. Februar 2017

, 19.30 Uhr

im Cafe des JUBEZ, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe-Innenstadt

Kooperationsveranstaltung von Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. Sektion Nordbaden mit Forum Ludwig Marum e.V. sowie Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe

Veranstaltung mit Jürgen Schuhladen-Krämer

Mehr als 10 Millionen Menschen, ausländische Zivilarbeitskräfte und Kriegsgefangene aus allen besetzten Ländern mussten im Verlauf des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Deutschland leisten. Über 17.000 Frauen und Männer von ihnen waren in Karlsruhe eingesetzt.

Im Sprachgebrauch der Nazis waren sie „Fremdarbeiter“. Der Großteil kam aus der Sowjetunion und aus Polen. Zur „rassischen“ Segregation mussten diese auf ihrer Kleidung die Aufnäher „OST" beziehungsweise „P" tragen. In den Nürnberger Prozessen wurde ihr Status als „Arbeitssklaven“ bezeichnet; sie waren ohne Rechte, ihre Lebensbedingungen überwiegend katastrophal.

Industrie, Großunternehmen, kleine Handwerksbetriebe, Kommunen, Behörden sowie auch Bauern und Privathaushalte forderten immer mehr ausländische Arbeitskräfte an - und waren so mitverantwortlich für das System der Zwangsarbeit.

In Karlsruhe gab es eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die Zwangsarbeiter angefordert hatten. Der größte Nutzer war die damalige Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken AG (auf dem Areal um das ZKM).

Die Befreiung Karlsruhes durch französische Truppen am 4. und 5. April 1945 markierte für viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nicht das Ende ihres Leidensweges. Die meisten westeuropäischen Arbeitskräfte konnten zwar recht schnell in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Viele tausend polnische und sowjetische Arbeitskräfte aber mussten in Sammellagern in der Stadt und der Umgebung auf ihre Rückkehr warten. Etwa in der mitten im Wald am Kanalweg errich­te­ten „Freiherr-von-Forstner-Kaserne". Dort waren 1945 zeitweise bis zu 1.700 als „Displaced Persons“ unter­ge­bracht.

Die deutsche Bundesregierung, die jahrzehntelang Forderungen nach Entschädigungen abblockte, sah sich nach 1990 gezwungen, in internationale Verhandlungen zu treten. In der Folge des deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens vom 17. Juli 2000 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ). Daraus erhielten bis Ende 2006 knapp 1,7 Millionen ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eine materielle Entschädigung : Von 2.656 Euro für einen zum Zeitpunkt der Antragstellung ehemalige „normale“ Zwangsarbeiterin bzw. „normalen“ Zwangsarbeiter - oder 7.670 Euro für KZ-Arbeit; insgesamt 4,5 Milliarden Euro.

Die Entschädigungs-Debatte rief die lang vergessenen Opfer wieder ins Gedächtnis; und dennoch waren 2000 zahlreiche ehemalige Zwangsarbeitskräfte „vergessen“ worden.