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Zur Frage der Anerkennung der von den Nazis als „Asoziale“ oder „Gewohnheits- und Berufsverbrecher“ bezeichneten Gruppen von KZ-Häftlingen

Stellungnahme von Prof. Dr. Bernd Faulenbach, Vorsitzender von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.:

Die genannten Gruppen gehören zweifellos zu den Opfern der NS-Herrschaft.

Das KZ-System war eine wesentliche Komponente des „NS-Maßnahmestaates“, der keinerlei rechtsstaatliche Basis hatte. Menschen wurden nicht durch richterliche Beschlüsse in die Konzentrationslager eingewiesen, sondern durch polizeiliches Handeln, das eng mit der SS verwoben war. In den Konzentrationslagern waren die Häftlinge der Willkürherrschaft der SS ausgesetzt.

Dies alles gilt auch für die sehr heterogenen Gruppen der sog. „Asozialen“ und der „Gewohnheits- und Berufsverbrecher“, die in den Konzentrationslagern einen schwarzen oder einen grünen Winkel trugen und danach auch benannt wurden. Ungeachtet des negativen Urteils über Funktionshäftlinge (aus diesen Gruppen) in den Berichten anderer Häftlingsgruppen kann kein Zweifel bestehen, dass auch diese Häftlingsgruppen zu den Opfern der NS-Herrschaft zu zählen und dementsprechend in unserer Erinnerungskultur zu berücksichtigen sind.

Um die Willensbildung im Deutschen Bundestag voranzutreiben, sollte dieser schnellstmöglich eine öffentliche Anhörung durchführen.