Mitteilungen

Den Kampf gegen Antisemitismus verstärken, jüdisches Leben in Deutschland weiter fördern

Empfehlungen zur Umsetzung der Resolution des Deutschen Bundestags
„Den Kampf gegen Antisemitismus verstärken, jüdisches Leben in Deutschland weiter fördern“ vom 4. November 2008

Im Laufe des Frühjahrs 2009 haben die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, die Amadeu Antonio Stiftung, das American Jewish Committee, das Anne Frank Zentrum, das Fritz Bauer Institut, der Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. und das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin eine Stellungnahme zur Resolution des Deutschen Bundestages vom 4. November 2008 erarbeitet. Diese enthält Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der anlässlich des 70. Jahrestages der Novemberpogrome mit großer Mehrheit verabschiedeten Bundestagsresolution „Den Kampf gegen Antisemitismus verstärken, jüdisches Leben in Deutschland weiter fördern“, die von den Verfassern nachdrücklich begrüßt wird.

Die nachfolgenden Ausführungen skizzieren grundsätzliche Vorbemerkungen zum Kampf gegen Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland.

Berlin, 9. Juli 2009

 

Wir erachten es für zwingend notwendig, die Geschichte des Antisemitismus über die Shoah und die Pogrome des 9. und 10. November 1938 hinaus in den Blick zu nehmen. Nur so wird deutlich, dass es sich bei Judenfeindschaft und Antisemitismus nicht einfach um ein gegenwärtiges Vorurteil handelt, sondern um ein anhaltendes Phänomen einer mindestens 2000jährigen Kulturgeschichte. Judenfeindschaft ist eine bereits in der Antike auftretende, dann christlich gegründete und in der Aufklärung sich ausweitende Weltsicht, die im modernen Antisemitismus mündet, der sich aus religiösen und säkularen Quellen speist.
Diese geschichtliche Einordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Antisemitismus als Form antimoderner Gesellschaftstheorien und damit neben Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als ein grundlegendes Problem moderner Gesellschaften zu verstehen. In diesem Zusammenwirken von Antisemitismus und antimodernen Einstellungen liegt die grundlegende Relevanz der Bekämpfung von Antisemitismus für die Demokratieentwicklung einer Gesellschaft. Demokratische Gesellschaften beruhen auf der grundlegenden Achtung der Menschenrechte und sind daher bedroht durch Manifestationen von Antisemitismus und allen weiteren Formen menschenverachtender Einstellungen.
Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine umfassende Bestandsaufnahme gegenwärtiger antisemitischer Handlungsweisen zu erarbeiten. Dafür bedarf es einer grundlegenden Definition von Antisemitismus. Die in der Bundestagsresolution genannte „Working Definition of Antisemitism“ des Office for Democratic Institutions and Human Rights der OSZE ermöglicht es, die gegenwärtigen Manifestationen des Antisemitismus in ihrer Breite besser beschreiben zu können. Dazu zählen neben überkommenen antisemitischen Ausdrucksformen insbesondere Diskurse über die Gesellschaft und die Politik Israels, die Leugnung und Relativierung des Holocaust sowie in jüngster Zeit in verstärktem Maße kursierende populäre Verschwörungstheorien über eine angebliche jüdische Weltmacht.

Die Resolution stellt zutreffend fest, dass Antisemitismus in der „islamistischen Gedankenwelt“ zunehmend auftritt. Jedoch von „arabischem und islamischem Antisemitismus“ zu reden birgt die Gefahr, den Islam als Religion und arabisch geprägte Kulturräume mit Antisemitismus gleichzusetzen. Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass es in einigen arabischen Ländern ein wachsendes Maß an antisemitischen Stereotypen gibt, die unter anderem durch staatliche und religiöse Institutionen gefördert und propagiert werden. Dies birgt nicht nur eine allgemeine „globale Gefahr“, sondern wirkt sich durch Migration und gesellschaftliche Mobilität sowie durch mediale Einflüsse aus Drittstaaten auch unmittelbar in der Bundesrepublik und in anderen europäischen Ländern aus. Daher sind verstärkte Anstrengungen für ein gesamtgesellschaftliches Handlungskonzept notwendig, das sich in den allgemein gehaltenen Handlungsaufforderungen noch nicht hinreichend niederschlägt.

Wie richtig festgestellt wurde, ist „Antisemitismus in allen Schichten der Bevölkerung zu finden“ und damit auch in der Mitte der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund erscheint ein wieder erstarkendes jüdisches Leben in Deutschland nicht als Garant für die Überwindung des Antisemitismus. Von einer unmittelbaren Verbindung zwischen jüdischer Kultur und der Überwindung von Antisemitismus kann nicht ausgegangen werden, denn die Geschichte zeigt, dass Antisemitismus auch ohne ein jüdisches Gegenüber existiert.

Als problematisch in der Resolution erscheint der Begriff „jüdischer Mitbürger“. Der Begriff „Mitbürger“ impliziert eine sprachliche Exklusion aus der Mehrheitsgesellschaft, indem er eine Differenz zwischen einem vollwertig Zugehörigen und einem lediglich Mitzugehörigen konstruiert.

Der Kampf gegen Antisemitismus ist ein elementarer Bestandteil einer wehrhaften Demokratie, die ihre Grundwerte offensiv verteidigt. Für eine nachhaltige Antisemitismusbekämpfung erachten wir es darüber hinaus als notwendig, ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über Formen, Geschichte und Auftreten von Antisemitismus zu fördern und das Bewusstsein für demokratische Werte und Menschenrechte zu stärken. Dies erfordert in viel größerem Ausmaß als bisher politische Unterstützung und finanzielle Ressourcen. Die Resolution des Deutschen Bundestages ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung. Aufgrund der nahezu unverändert hohen Zahl antisemitischer Vorfälle ist die rasche Umsetzung der vom Deutschen Bundestag geforderten Maßnahmen, den Kampf gegen Antisemitismus zu verstärken, unerlässlich.

Zu den Beschlussempfehlungen des Bundestag:

1.
Wir begrüßen die Einrichtung eines unabhängigen Expertengremiums als einen ersten Schritt, um die Bekämpfung des Antisemitismus auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen und die Schwerpunkte in der Antisemitismusbekämpfung an gegenwärtige Herausforderungen anzupassen.
Insbesondere erachten wir es als eine Chance, durch dieses Gremium die bisherigen Aktivitäten zur Antisemitismusbekämpfung innerhalb der Bundesregierung nachhaltiger zu gestalten und stärker zu vernetzen. Im Rahmen dieser Kommission sollte das vorhandene Expertenwissen zum Thema Antisemitismus gebündelt werden. Das Gremium sollte neben Vertretern jüdischer Institutionen aus erfahrenen und anerkannten Wissenschaftlern und Praktikern aus dem Bereich Antisemitismusforschung und Pädagogik sowie profilierten Vertretern staatlicher Institutionen, Gedenkstätten, Museumseinrichtungen und Bildungsstätten bestehen. Die Kommission sollte idealerweise Vertreter der jüngeren Generation sowie Personen mit Migrationshintergrund umfassen.
Am Beginn der Arbeit des Gremiums sollte als erstes die Erarbeitung einer umfassenden Bestandsaufnahme stehen. Diese Bestandsaufnahme sollte einen kurzen historischen Rückblick auf die Geschichte des Antisemitismus im 19. und 20 Jahrhundert umfassen und darauf aufbauend einen Überblick über die existierenden Studien seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und die daraus resultierenden politischen Konsequenzen bezüglich der Einstellung zu Juden und antisemitischen Vorurteilen liefern. Auf Basis dieses Überblicks können gesellschaftliche Trends und Forschungsdefizite benannt werden. Dazu gehört auch, die unterschiedlichen Antisemitismen, die in der Nachkriegszeit in der alten Bundesrepublik und in der DDR präsent waren, differenzierter in den Blick zu nehmen.
Mit Blick auf die gegenwärtige Situation sind die aktuellen Manifestationen des Antisemitismus umfassend zu beschreiben. Aufbauend auf diese Bestandsaufnahme sollte das Gremium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Antisemitismus in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen erarbeiten, der auch detaillierte Empfehlungen zur Umsetzung auf Bundes-, Landes und Kommunalebene beinhaltet. Ein aus  Bestandsaufnahme und Aktionsplan bestehder Bericht ist den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung nach spätestens zwei Jahren vorzulegen und den Landesregierungen zur Kenntnis zu geben. Nach Vorlage des ersten Berichtes soll das Gremium evaluieren, welche inhaltlichen Schwerpunkte bei den weiteren regelmäßig vorzulegenden Berichten berücksichtigt werden sollen. Hierbei ist jeweils auf den Sachstand bei der Umsetzung des Aktionsplans einzugehen.
Um die Arbeitsfähigkeit des Expertengremiums sicherzustellen, sollte die Größe des Gremiums in einem begrenzten Rahmen bleiben und nicht mehr als 12 Mitglieder umfassen. Es sollte die Möglichkeit bestehen, Fachleute sowie Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen wie z.B. von Gewerkschaften, Kirchen sowie Landes- oder Bundesbehörden ad hoc anzuhören, die mit dem Phänomen des Antisemitismus in seiner gesellschaftlichen Breite befasst sind. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und angesichts der Bedeutung dieses Gremiums empfehlen wir gleichzeitig, einer anerkannten Person die Leitung zu übertragen, die dieses nach außen vertritt und einen strukturierten Dialog mit den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren gewährleistet. Diese soll in Abstimmung mit den zuständigen Regierungsvertretern die Autoren für die zu erarbeitende Studie aus dem Expertengremium benennen und die Berichterstattung verantworten. Dem Bericht muss vor der Veröffentlichung eine Mehrheit der Mitglieder zustimmen.
Das Gremium sollte regelmäßig mehrmals jährlich tagen, um über das Berichtswesen hinaus die gegenwärtig Lage zu analysieren und der Bundesregierung Empfehlungen für eine Reaktion auf aktuelle Entwicklungen vorlegen zu können.

2.
Wir verstehen die Resolution als ein Bekenntnis des Deutschen Bundestags zum jüdischen Leben in der Bundesrepublik als integraler Bestandteil öffentlichen Lebens. Nicht nur vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Völkermordes ist die Integration der jüdischen Gemeinden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf einem gegenseitigen Dialog beruhen muss. Dies setzt voraus, dass die Verantwortung für jüdisches Leben nicht nur aus der Vergangenheit, sondern auch aus der Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik resultiert. Die Förderung von jüdischen Gemeinden ist dabei unerlässlich, um sowohl die Voraussetzungen und den Schutz jüdischen Lebens als auch den gesellschaftlichen Raum für Begegnungen zu gewährleisten. Zugleich kann die Unterstützung jüdischen Lebens in einer pluralen Gesellschaft nur im gemeinsamen Umgang mit anderen sozialen Gruppen erfolgen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

3.
Antisemitismus ist weder eine Jugendproblematik, noch als Phänomen an den Rändern der Gesellschaft zu betrachten. Antisemitismus ist vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Problem. Bildungspolitisch ist der Umgang mit Antisemitismus deshalb als pädagogische Querschnittsaufgabe zu verstehen und muss in ein praxis- und erfahrungsorientiertes Konzept der Demokratie- und Menschenrechtsbildung eingebettet sein und gefördert werden. Zu dieser Einbettung in Pädagogik und Bildung gehört ein praktisches Erleben von Demokratie und nicht eine ausschließlich theoretische Institutionenkunde.
Pädagogische Maßnahmen gegen Antisemitismus sind notwendig, nicht nur in der Schule, sondern auch verstärkt in der sozialpädagogischen Jugendarbeit und der außerschulischen Jugendbildung. Dabei besteht im pädagogischen Feld weiterhin hoher Fortbildungsbedarf für Multiplikator/innen wie z.B. Lehrer/innen und Sozialarbeiter/innen. Entsprechendes gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Justizbehörden, Landes- und Bundespolizeien, der Bundeswehr sowie von Hochschulen und Kirchen. Darüber hinaus belegen aktuelle Studien, dass Antisemitismus bei Erwachsenen weiterhin noch verbreiteter ist als bei Jugendlichen. Das bedeutet, dass auch Erwachsene verstärkt als Zielgruppe von Angeboten politischer Bildung gegen Antisemitismus zu betrachten sind.
Die Geschichte der Juden ist integraler Bestandteil deutscher und europäischer Geschichte und daher nicht als Sondergeschichte zu unterrichten. Dies muss bei der Aus- und Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie bei der Konzeption von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien stärker Berücksichtigung finden. Die Vermittlung der vielfältigen Geschichte und Gegenwart des Judentums ist auch notwendig, um einer Reduktion der jüdischen Geschichte zur Verfolgungsgeschichte entgegen zu steuern.
Die wachsende Pluralität in der deutschen Gesellschaft fordert geänderte Konzepte in der pädagogsichen Arbeit. Die Anerkennung der gesellschaftlichen Diversität als Leitbild der Pädagogik ermöglicht es auch Menschen mit Migrationshintergrund, einen eigenen Zugang sowohl zur Auseinandersetzung mit dem aktuellen Antisemitismus in der Gesellschaft als auch mit dem Holocaust zu finden. Für solche Auseinandersetzungen bieten sich aufgrund des konkreten lebensweltlichen Bezugs familienbiografische, regional- und lokalgeschichtliche wie auch berufsspezifische Ansätze für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen an. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Geschichte des Nationalsozialismus und des Holocaust weiterhin ein wesentlicher Bestandteil allgemeiner Geschichtsvermittlung bleibt und dass Tendenzen entgegengetreten wird, die das Lernen über die Geschichte des Nationalsozialismus und den Holocaust sowie andere NS-Massenmorde in den Hintergrund drängen. Dies sollte insbesondere bei der Überarbeitung von schulischen Lehrplänen, beispielsweise bei der Verkürzung der Gymnasialzeit berücksichtigt werden.
Zur Vermittlung der Geschichte des Holocaust gehört auch die Geschichte des Umgangs mit dem Holocaust in den zwei deutschen Staaten nach dem Krieg und im wiedervereinigten Deutschland: Erinnerungskulturen, die nicht immer frei von antisemitischen Ressentiments gewesen sind. Für eine Resistenz gegen aktuelle Formen des Antisemitismus ist eine solche Bildung alleine allerdings nicht hinreichend.
Der Antisemitismus als Weltdeutungsangebot ist ein globales Problem, das sich auf lokaler Ebene jedoch in sehr unterschiedlichen Formen präsentiert. Daher ist eine Pädagogik erforderlich, die auf lokale Erscheinungsformen des Antisemitismus reagiert und dafür auch gleichzeitig internationale Entwicklungen berücksichtigt. Die pädagogischen Angebote für konkrete Lerngruppen müssen lokal und teilnehmerorientiert entwickelt werden. Es gibt keine einheitliche Lösung für alle Lernsituationen. Pädagogen/innen stehen damit vor einer großen Herausforderung. Aus diesem Grund sind Fort- und Weiterbildungsangebote für Pädagog/innen dringend notwendig, die sowohl zielgruppenspezifische Ansätze als auch aktuelle Entwicklungen antisemitischer Phänomene erläutern. Auch bedarf es weiterer Forschungen, die gezielt diese pädagogischen Herausforderungen unterstützen.

4.
Um die Bundesprogramme gegen Antisemitismus effektiv und bedürfnisorientiert zu gestalten, ist ein vertieftes wissenschaftliches Verständnis von Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen und Ursachen erforderlich. Hierfür bedarf es insbesondere einer interdisziplinär ausgerichteten Verbundforschung zu den Ursachen und Formen von Antisemitismus und entsprechender Lösungsansätze, um Bundesprogramme gegen Antisemitismus nachhaltig gestalten zu können. Vor allem aber wäre es dringend erforderlich, wissenschaftlichen Studien zu fördern, die das Ausmaß antisemitischer Ressentiments in Migrantengruppen erheben, um eine gesicherte empirische Datengrundlage für die Bekämpfung von Antisemitismus in diesen Communities zu schaffen. Obwohl ein Schwerpunkt des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“ gerade diese Zielgruppe betrifft, zielt es nur auf die pädagogische Arbeit, ohne Mittel für die fehlende Grundlagenforschung bereit zu stellen.
Angesichts der Evidenz antisemitischer Ressentiments sind zum Schutz und der Förderung der Demokratie dauerhaft regelfinanzierte Bildungsmaßnahmen für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rassismus im Rahmen von Demokratie- und Menschenrechtsbildung notwendig.
Eine kontinuierliche Förderstruktur für Modellprojekte ist weiterhin dringend geboten, um auf den ständigen Wandel der Erscheinungs- und Verbreitungsformen des Antisemitismus und des Rechtsextremismus in Jugendkulturen und gesellschaftlichen Alltagspraxen reagieren zu können. Eine solche Förderstruktur ist unerlässlich, um gewonnenes institutionelles Wissen zu sichern und langfristig anzuwenden. Sie sollte auch darauf abzielen, weitere zivilgesellschaftliche Akteure hinzuzugewinnen und ihnen eine aktive und gezielte Teilhabe zu ermöglichen.
Daher ermutigen wir die Bundesregierung, Programme und institutionelle Förderungen zu initiieren, welche die bestehenden Defizite ausgleichen. In diesem Rahmen ließe sich eine erhöhte Flexibilität und Bedürfnisorientierung bei der Förderung von entsprechenden Projekten, die einen Beitrag zum Kampf gegen alle Formen von Antisemitismus und Rassismus leisten, garantieren.

5.
Wir begrüßen die Bemühungen, der medialen Verbreitung von antisemitischen und hetzerischen antiisraelischen Inhalten über Drittstaaten-Satelliten auf nationaler und internationaler Ebene entgegenzuwirken. Die mediale Weitergabe von antisemitischen Vorurteilen ist jedoch auf diese nicht begrenzt, sondern stellt ein grundsätzliches Problem dar. Daher ist die Förderung einer entsprechenden Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe bei der Bekämpfung von Antisemitismus. Wir empfehlen daher, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, bei Jugendlichen und Erwachsenen die Fähigkeit zu fördern, mediale Botschaften kritisch zu hinterfragen und antisemitische Stereotypen zu erkennen. Dies betrifft ebenso Medienschaffende selbst, so dass die Auseinandersetzung mit solchen Themen zu einem zentralen Bestandteil der Ausbildung in Journalistenschulen werden sollte.
Gleichzeitig halten wir es für notwendig, die Verbreitung menschenfeindlicher Botschaften durch mediale Kanäle konsequent zu bekämpfen. Dazu gehört die klare Verurteilung jeden Versuchs, den Holocaust zu leugnen oder zu relativieren. Insbesondere das Internet stellt in diesem Zusammenhang ein bisher zu wenig beachtetes Medium dar. Besonders zu unterstützen sind daher Online-Projekte, die geltendes Recht auch im virtuellen Raum durchsetzen, auf die Risiken im Internet aufmerksam machen und Hilfen für einen kritischen Umgang geben.

Berlin, 9. Juli 2009

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.   
Amadeu Antonio Stiftung
American Jewish Committee    
Anne Frank Zentrum   
Fritz Bauer Institut
Gegen Vergessen für Demokratie e.V.   
Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin